KAUF & FÖRDERUNGEN

Sie möchten eine Photovoltaikanlage kaufen und sich von gängigen Strompreisen unabhängig machen? Wir helfen Ihnen dabei, so kostengünstig wie möglich dieses Ziel zu erreichen, indem wir Sie über alle Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Anlage informieren.

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Gerade im Bereich Photovoltaikanlagen gibt es eine Vielfalt an Fördermöglichkeiten, seit sich die österreichische Bundesregierung 2021 mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) dazu entschlossen hat, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von erneuerbaren Energien zu schaffen.

Förderungen sind beispielsweise als Investitionszuschüsse für PV-Anlagen oder als Marktprämien für eingespeisten PV-Strom (Einspeisevergütung) verfügbar.

 

Bundesweit verfügbare Förderungen:

1. Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher

Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für PV-Anlagen und Stromspeicher können zu den jeweiligen Fördercalls eingebracht werden. Nach Beginn der Ticketziehung  ist die Vervollständigung bei Einreichung ab dem Folgetag (18 h später) möglich. Förderanträge ab dem zweiten Tag des Fördercalls können sofort mit der Vervollständigung des Antrags fortsetzen.

Der Förderantrag ist innerhalb von 168 Stunden (7 Tage) ab Ticketziehung zu vervollständigen. Information zur Möglichkeit der Vervollständigung befinden sich auch im Bestätigungsmail nach Ticketziehung.

Förderung für die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen und damit in Zusammenhang gleichzeitig errichtete neue Stromspeicher im Kalenderjahr 2022. Bei Investitionszuschüssen handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zur PV- sowie Stromspeicheranlage. Bei PV-Anlagen wird jedes einzelne kWp, bei Stromspeicher wird jede einzelne kWh, mit einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh) unterstützt.

Bitte beachten Sie: Ein Förderantrag kann NUR auf der Homepage der OeMAG gestellt werden. Einen ausführlichen Leitfaden zur Antragstellung finden Sie auf www.oem-ag.at

Anwendbar für

  • PV-Neuanlagen/Erweiterungen für die ersten 1.000 kWp
  • Neue Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp)
  • natürliche und juristische Personen
  • Projekte bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • der Beginn der Arbeiten noch nicht begonnen wurde (Def. siehe Verordnung)
    • alle für die Errichtung erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen und der Zählpunkt vorliegen 

2. Marktprämie für Eingespeisten-PV-Strom:

Für die Marktprämienförderung wird die Verordnung noch erarbeitet. Ein genauer Zeitplan kann leider noch nicht festgelegt werden. Wann der erste Durchgang der Marktprämienförderung starten kann (frühestens im zweiten Halbjahr 2022) ist damit noch nicht klar.

 

Bundesländerspezifische Förderungen

Auf https://pvaustria.at/forderungen finden Sie zu jeden Bundesland passende Förderungen.
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